Dachbeladung Kajak / Kanadier / SUP

Ein Kajak / Kanadier / SUP / Kanu transportiert sich am bequemsten über das eigene Autodach. Damit du gut gerüstet bist und Bescheid weißt, wie du dein Boot in Deutschland, Schweiz, Österreich, Italien und Frankreich transportieren darfst, haben wir dir eine Übersicht über die jeweiligen Regelungen zusammengestellt. So viel sei vorab verraten: In jedem Land gelten andere Regeln!

Deutschland

In Deutschland greift § 22 StVO für das Beladen des Daches. Danach darfst du:

    • bis maximal 4 Meter Höhe laden
    • bis maximal 2,55 Meter Breite laden
    • bis 2,5 Meter Höhe darf das Boot nicht über die Stoßstange herausragen (über 2,5 Meter sind maximal 0,5 Meter Überstand erlaubt)
    • bis 1,5 Meter darf das Boot hinten überragen (ab 1 Meter Überstand musst du jedoch ein rotes Fähnchen (mindestens 30×30 cm) anhängen und ab der Dämmerung ein rotes Licht anbringen)
    • bei Fahrten bis 100 km darf das Boot bis zu 3 Meter hinten überstehen (es ist jedoch auch dann eine rotes Fähnchen (mindestens 30×30 cm) bzw. rotes Licht bei Dunkelheit anzubringen)

Bitte beachte auch die individuellen Angaben deines Fahrzeugherstellers, die selbstverständlich ebenfalls nicht überschritten werden dürfen. Dies gilt insbesondere auch für die maximale Dachzuladung, die häufig schon bei 2-3 Kajaks erreicht wird.

Für eine noch umfassendere Darstellung rund um das Thema Beladung, Dachträger und was erlaubt ist empfehlen wir dir den folgenden Artikel des Kanu Magazins.

 

Schweiz

In der Schweiz gilt für Dachladung folgendes:

    • Bei einem Überstand von mehr als 1 Meter über die Rückleuchten des Fahrzeugs ist die Ladung zu signalisieren (am Besten verwendest du dafür das in der Schweiz erhältliche ausklappbare Dreieck, dass an der Ladung/Boot angebracht wird.)
    • Die Ladung darf seitlich nicht über das Dach hinaus ragen
    • nach Vorne darf das Boot maximal 3 Meter gemessen ab der Mitte des Lenkrades überstehen
    • nach Hinten darf das Boot maximal 5 Meter gemessen ab der Mitte der Hinterachse überstehen

Bitte beachte auch die individuellen Angaben deines Fahrzeugherstellers, die selbstverständlich ebenfalls nicht überschritten werden dürfen. Dies gilt insbesondere auch für die maximale Dachzuladung, die häufig schon bei 2-3 Kajaks erreicht wird.

Eine Übersicht des TCS über das sichere Beladen findest du hier.

 

Österreich

In Österreich gilt für das Beladen des Daches folgendes:

    • die Dachladung darf eine Maximallänge von 1/4 der größten Länge des Fahrzeuges nicht überschreiten – dabei darf das Boot nach vorn und hinten überstehen
    • Seitlich darf die Dachladung nicht mehr als 20 cm über die größte Breite des Fahrzeugs hinausragen – maximal jedoch 2,55 Meter
    • steht das Boot hinten über 1 Meter über die Rücklichter heraus oder steht es über die Stoßstange nach vorn heraus sind die äußersten Ladepunkte durch eine weiße Tafel von 25 x 40 cm mit einem 5 cm roten rückstrahlendem Rand zu kennzeichnen
    • In der Dämmerung sind die äußersten Ladungspunkte mit einem Rückstrahler und hinten mit einem roten Licht zu kennzeichnen (vorne ist ein weißes Licht anzubringen)

Wir empfehlen dir, das Boot, wenn möglich, nicht über die Stoßstange hinaus zu laden. So ersparst du dir eine zusätzliche Kennzeichnung durch Licht oder eine Tafel im vorderen Bootsbereich.

Bitte beachte auch die individuellen Angaben deines Fahrzeugherstellers, die selbstverständlich ebenfalls nicht überschritten werden dürfen. Dies gilt insbesondere auch für die maximale Dachzuladung, die häufig schon bei 2-3 Kajaks erreicht wird.

 

Italien

In Italien gilt für das Beladen der Boote folgendes:

    • die Boote dürfen auf keinen Fall über die Stoßstange hinaus stehen
    • die Ladung darf maximal 30 % der Gesamtfahrzeuglänge überschreiten
    • es ist bei jedem Überstand über die Rückleuchten eine rot-weiß schraffierte Warntafel von 50×50 cm anzubringen
    • die Warntafel muss Typengenehmigt sein

Bitte beachte, dass bei Zuwiderhandlung sofort Warngelder verhängt werden und die Weiterfahrt verboten werden kann.

Bitte beachte auch die individuellen Angaben deines Fahrzeugherstellers, die selbstverständlich ebenfalls nicht überschritten werden dürfen. Dies gilt insbesondere auch für die maximale Dachzuladung, die häufig schon bei 2-3 Kajaks erreicht wird.

 

Frankreich

In Frankreich gilt für das Beladen der Boote folgendes:

    • die Dachladung darf die vordere Stoßstange des Fahrzeugs nicht überragen
    • nach Hinten dürfen die Boote maximal 3 Meter über die Rückleuchten hinausragen (Art. R. 67 Code de la Route)
    • ab einem Überstand von 1 Meter nach hinten muss die Ladung mit einer rückstrahlenden Vorrichtung versehen werden
    • nachts ist die Ladung bei einem Überstand von mehr als 1 Meter nach hinten mit einem roten Licht zu kennzeichnen

Hinweise

Bitte beachte auch die individuellen Angaben deines Fahrzeugherstellers, die selbstverständlich ebenfalls nicht überschritten werden dürfen. Dies gilt insbesondere auch für die maximale Dachzuladung, die häufig schon bei 2-4 Kajaks erreicht wird.

 

Wir können trotz redlicher Bemühungen leider keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der obigen Angaben übernehmen. Bei Fragen, Anmerkungen oder Hinweisen zu Gesetzesänderungen kontaktiere uns gerne an info@paddelprofi.de